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BGB � 1587m Erl�schen des Abfindungsanspruchs

BGB � 1587m Erl�schen des Abfindungsanspruchs

[ Auszug: Mit dem Tode des Berechtigten erlischt der Anspruch auf Leistung der Abfindung, soweit er von dem Verpflichteten noch nicht erf�llt ist ... ]